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Verhaltensrichtlinie für Geschäftspartner:innen

BREMER verpflichtet sich zu einem nachhaltigen Einkaufsrichtlinie, die die Basis für eine vertrauensvolle Beziehung zu Geschäftspartnern bildet und als Richtlinie für unser Handeln dient. Bedingt durch das gute Miteinander im Unternehmen ist BREMER in der Lage, durch die Erfahrungen langjähriger Mitarbeiter:innen, unsere Produkte und Ablaufprozesse stets zum Wohle unserer Kunden weiterzuentwickeln. Dabei ist die Qualität die Basis unseres Handels. Sie beginnt bei der Auswahl der Rohstoffe, der Vorprodukte und bei Wahl der Lieferanten bzw. Partnerunternehmen. Dabei müssen die eingesetzten Materialien die länderspezifischen Zulassungen erfüllen. Wann immer es möglich ist, greift BREMER dabei auf regionale Anbieter an den jeweiligen Standorten zurück. Die Grundlagen für die Zusammenarbeitet mit unseren Lieferanten sind Vertrauen, Zuverlässigkeit und der Mut zu innovativen, kreativen Veränderungen, um unsere Kunden auch in Zukunft zufrieden zu stellen. In diesem Sinne legen wir bei BREMER höchsten Wert auf einen fairen Umgang untereinander und mit unseren Geschäftspartnern. Auch im Zusammenhang mit ausländischen Geschäftsbeziehungen vertreten wir eine klare Position: Neben der Befolgung der deutschen Bestimmungen richten wir unser Handeln an den in dem jeweiligen Land bzw. international geltenden Gesetzen und Vorschriften aus, wobei wir die in dem betreffenden Kulturkreis geltenden gesellschaftlichen Normen und Traditionen respektieren.

Bedingt durch das gute Miteinander im Unternehmen ist BREMER in der Lage, durch die Erfahrungen langjähriger Mitarbeiter:innen, unsere Produkte und Ablaufprozesse stets zum Wohle unserer Kunden und der Umwelt weiterzuentwickeln. 

Dabei ist die Qualität die Basis unseres Handelns.

 

 

Menschenrechte und Arbeitsbedingungen

Geschäftspartner von BREMER müssen die Menschenrechte der Arbeitnehmer, der lokalen Gemeinschaften und anderer relevanter Beteiligter respektieren und nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte im Zusammenhang mit ihrer Geschäftstätigkeit gemäß den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte verhindern und sich diesen Punkten widmen. Die Lieferanten müssen bei ihrer Geschäftstätigkeit und in ihrer gesamten Lieferkette das Mindestbeschäftigungsalter gem. dem ILO-Übereinkommen über das Mindestalter einhalten und sicherstellen, dass Kinderarbeit in keiner Form geduldet wird. Die Geschäftspartner müssen ihren Arbeitnehmern eine Entlohnung bieten, die den geltenden Vorschriften und den vorherrschenden Branchenpraktiken entspricht. Diese Entlohnung sollte so bemessen sein, dass sie die Grundbedürfnisse deckt und den Arbeitnehmern und ihren Familien einen angemessenen Lebensstandard ermöglicht, was die Einhaltung von Mindestlöhnen, Überstundenvergütung, Krankheitsurlaub und staatlich vorgeschriebene Sozialleistungen einschließt. Die
Geschäftspartner müssen die lokalen Gesetze und ggf. Tarifverträge in Bezug auf die Arbeitszeiten einhalten bzw. sollten sich an die ILO-Standards zur Arbeitszeit halten, falls es keine entsprechenden lokalen Vorschriften gibt.

Michael Dufhues

»Die Qualität unserer Arbeit fußt auf unseren Werten und Leitlinien. Das hat bei BREMER Tradition.«

Gesundheit und Sicherheit

BREMERs Geschäftspartner sollten ihren Mitarbeiter:innen ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld bieten, das die geltenden lokalen Gesetze und Industriestandards für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz erfüllt oder übertrifft. Gegebenenfalls sollten Lieferanten bzw. Partnerunternehmen ihren Mitarbeitern die erforderliche persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung stellen und sicherstellen, dass sie wissen, wie und wann sie verwendet werden muss. Geschäftspartner sollten die Gesundheit und Sicherheit von Auftragnehmern als Teil der erweiterten Lieferkette eines Unternehmens angemessen handhaben.

Umwelt

Die Geschäftspartner von BREMER sind angehalten alle geltenden Umweltgesetze und -vorschriften einzuhalten. Sie verpflichten sich zur Sorgfalt im Umgang mit Umweltressourcen. Sie bemühen sich, ihren direkten und indirekten ökologischen Fußabdruck zu verringern, indem sie folgende Punkte beachten:
Die Geschäftspartner sollen sich um Emissionsreduktionsziele und Ziele für erneuerbare Energien bemühen, die mit dem Pariser Abkommen in Einklang stehen, und Maßnahmen ergreifen, die die Dekarbonisierung der gesamten Wertschöpfungskette vorantreiben.
Die Geschäftspartner sollten den Wasserverbrauch minimieren, Wasser effektiv wiederverwenden und recyceln, Abwasser verantwortungsvoll behandeln und potenzielle Auswirkungen von Überschwemmungen infolge von abfließendem Regenwasser verhindern, wie es das geltende Recht verlangt und vorschreibt.
Die Geschäftspartner sollten geschlossene Kreislaufsysteme fördern, indem sie die Verwendung nachhaltiger, erneuerbarer natürlicher Ressourcen unterstützen, und gleichzeitig die Abfallmenge reduzieren sowie die Wiederverwendung und das Recycling steigern.
Sollten die genannten Anforderungen an die Leistungsverbesserung nicht eingehalten werden und auch die Bereitschaft fehlen, diese zu verbessern, behält sich BREMER vor, die Geschäftsbeziehung zu beenden.
Diese Erklärung ist Grundsatz unserer Geschäftsbeziehung und gilt für alle Lieferanten und Partnerunternehmen von BREMER. Sie verpflichten sich, die erforderlichen Mittel einzusetzen, um sicherzustellen, dass sie die darin enthaltenen Grundsätze einhalten.

Paderborn, August 2024

Der Vorstand

Torsten Schuff

Vorstand

Matthias Molter

Vorstand

Michael Dufhues

Vorstand