Grundsatzerklärung nach § 6 Abs. 2 LkSG
Die Achtung der Menschenrechte und der Schutz der Umwelt sind für BREMER ein zentraler Bestandteil unserer unternehmerischen Verantwortung. Das Handeln von BREMER zeichnet sich unter anderem durch die Werte Verantwortung für Mensch und Natur, Menschlichkeit und Gemeinschaft aus. Unsere Leidenschaft für das Bauen, der effiziente Einsatz von Ressourcen und das Streben nach Wertschöpfung prägen unser Handeln. Familiensinn, Solidarität und Verlässlichkeit sind tief in unserer Unternehmenskultur verankert. Partnerschaft und dauerhafte Bindungen liegen uns am Herzen, und wir behandeln Menschen stets so, wie wir selbst behandelt werden möchten. Diese Werte treiben uns an und sind das Fundament unserer Unternehmensmission.
Unser Engagement für Menschenrechte und Umweltschutz basieren auf den Grundsätzen international anerkannter Menschenrechts- und Umweltschutzstandards, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen, den ILO-Kernarbeitsnormen sowie in internationalen Umweltabkommen wie dem Pariser Klimaschutzabkommen und der Basler Konvention und anderen relevanten internationalen Übereinkommen festgelegt sind. Wir verstehen, dass unser Handeln Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt haben kann, sowohl innerhalb unseres Unternehmens als auch entlang unserer globalen Liefer- und Wertschöpfungskette. Die Achtung der Menschenrechte und der Schutz der Umwelt gehören zur Werteordnung, für die BREMER einsteht. Dazu gehören faire Geschäftspraktiken, die gute Lebens- und Arbeitsbedingungen gewährleisten.
Dieses Ziel ist für die BREMER SE sowie deren Tochtergesellschaften im In- und Ausland verpflichtend und Vorstand, Geschäftsführungen und alle Mitarbeitenden verpflichten sich, sämtliche erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden zu verhindern und diesen entgegenzuwirken. Hier sehen wir unsere Verantwortung als Unternehmen, Verstößen auch in unserer Lieferkette entgegenzuwirken. Diese Grundsatzerklärung legt unsere Verpflichtungen, Prozesse und Maßnahmen zur Achtung der Menschenrechte und des Umweltschutzes gemäß den Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) dar.
Geltungsbereich
Diese Grundsatzerklärung gilt für alle Geschäftsbereiche und Tochtergesellschaften von BREMER. Sie erstreckt sich auf unsere gesamte globale Liefer- und Wertschöpfungskette, einschließlich aller direkten und indirekten Lieferanten sowie aller weiteren Geschäftspartner:innen, die in die Produktion unserer Stahl- und Spannbetonfertigteile, sowie in die Herstellung unserer erstellten Gebäude involviert sind.
Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte und zum Umweltschutz
a) Anerkennung der Menschenrechte und des Umweltschutzes
BREMER erkennt uneingeschränkt die umfassenden Menschenrechte und die Notwendigkeit des Umweltschutzes an und verpflichtet sich, diese in all unseren Geschäftstätigkeiten und entlang unserer Lieferkette zu achten und zu schützen. Dazu gehört insbesondere die Vermeidung jeglicher Form der
Ausbeutung, Diskriminierung, Zwangsarbeit, Kinderarbeit sowie die Gewährleistung von sicheren und gesunden Arbeitsbedingungen. Diverse wissenschaftliche Arbeiten zählen den Bausektor zu einem Bereich, in dem
Menschenrechtsverletzungen, insbesondere entlang der gesamten Lieferkette und im Bereich Arbeitsbedingungen und Arbeitssicherheit, auftreten können. Hier sieht auch BREMER eine besondere Priorität in der Risikobetrachtung sowohl bei unseren eigenen Mitarbeitenden als auch bei Nachunternehmern
und in der Lieferkette für Rohstoffe. Darüber hinaus verpflichten wir uns im Rahmen unserer geschäftlichen Tätigkeit zum Schutz natürlicher Ressourcen und Ökosysteme. Auch hier kann und wird BREMER durch sachgemäße Anwendung von (gefährlichen) Stoffen die Umwelt, Mitarbeitende, Nachunternehmer und Anwohnende schützen.
b) Einhaltung internationaler Standards
Wir verpflichten uns, alle relevanten internationalen Menschenrechts- und Umweltstandards zu befolgen. Diese umfassen insbesondere die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen, die
ILO-Kernarbeitsnormen das Pariser Klimaschutzabkommen, die Basler Konvention sowie regionale und nationale Vorschriften, die den Schutz der Menschenrechte und der Umwelt betreffen.
c) Verantwortung der Führungskräfte
Der Vorstand und die Geschäftsführung von BREMER trägt die oberste Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte und des Umweltschutzes innerhalb des Unternehmens. Sie stellt sicher, dass entsprechende Prozesse und Maßnahmen in allen Bereichen des Unternehmens implementiert, überwacht und regelmäßig überprüft werden. Die Führungskräfte sind verpflichtet, aktiv zur Einhaltung dieser Grundsatzerklärung beizutragen und sicherzustellen, dass ihre Mitarbeitenden diese Prinzipien ebenfalls achten.
Sorgfaltspflichten und Risikomanagement
a) Risikobewertung und -analyse
Im Einklang mit den Anforderungen des LkSG führen wir kontinuierlich Risikoanalysen durch, um potenzielle und tatsächliche menschenrechtliche Risiken entlang unserer Lieferkette zu identifizieren.Diese Analysen werden regelmäßig aktualisiert, um auf Veränderungen in unserer Geschäftstätigkeit, in unseren Lieferketten oder im regulatorischen Umfeld reagieren zu können. In Abhängigkeit von Art und Umfang der Geschäftstätigkeiten und -beziehungen erfolgen abstrakte als auch konkrete Risikobewertungen. Dabei werden branchenspezifische Schwerpunkte gesetzt, wie z.B. bei der Ausführung von Bauleistungen durch Nachunternehmen, die in Bezug auf Arbeitssicherheit, Umweltschutz aber auch Mindestlohn und Arbeitsbedingungen, nicht nur die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten haben, sondern auch die spezifischen Vorgaben von BREMER gemäß des Code of Conduct.
Wir achten besonders auf umweltrelevante Risiken, die durch unsere Geschäftstätigkeiten oder die Aktivitäten unserer Lieferanten entstehen können. Dazu gehören unter anderem Risiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel, der Nutzung natürlicher Ressourcen, der Umweltverschmutzung (z.B. Wasser-, Boden- und Luftverschmutzung) sowie dem Verlust der biologischen Vielfalt. Die Überwachung umweltrechtlich relevanter Aspekte berücksichtigt neben den Auswirkungen der Herstellung der eigenen Produkte und Leistungen, auch soweit diese durch beauftragte Unternehmen und/oder Fremdlieferanten erfolgen, auch deren Folgewirkungen auf die Umwelt. Hierzu zählen im Produktionsprozess Maßnahmen zur Energie- , Material- und CO2-
Einsparung, auch die verstärkte Nutzung von Bahntransporten mit eigenem Gleisanschluss als umweltfreundliche Alternative zum Straßentransport. BREMER ist fortlaufend auf der Suche nach innovativen Wegen und Verfahren, um den Ressourcen- und Energieverbrauch sowie die CO2-Emissionen durch Entwicklung neuer Betonrezepturen und Fertigungsverfahren weiter zu reduzieren. Gebäude werden so konzipiert, dass sie mit messbaren und damit vergleichbaren Kriterien umweltverträglicher errichtet und in Zukunft betrieben werden können. Dies wird durch Nachhaltigkeitszertifizierungen wie DNGB; LEED etc. belegt.
Der BREMER Nachhaltigkeitsbericht dokumentiert die einzelnen Schritte und zeigt letztendlich auch die Fortschritte der eingeleiteten Maßnahmen auf. Dieser Prozess berücksichtigt die laufenden Entwicklungen und wird regelmäßig überprüft und hinterfragt.
b) Priorisierung und Maßnahmenplanung
Auf Basis der Risikoanalysen priorisieren wir die identifizierten Risiken nach ihrem Schweregrad und der Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens. Wir entwickeln und implementieren Maßnahmenpläne, um diese Risiken zu minimieren oder zu beseitigen. Diese Maßnahmen umfassen unter anderem Schulungen, Lieferantenbewertungen, Audits sowie die Zusammenarbeit mit relevanten Stakeholdern. Umweltschutzmaßnahmen: Wir implementieren spezifische Maßnahmen zur Reduzierung unseres ökologischen Fußabdrucks und zur Förderung nachhaltiger Praktiken entlang unserer Lieferkette. Dazu gehören Initiativen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen, zur nachhaltigen Ressourcennutzung, zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und zur Minimierung von Abfällen und Schadstoffen.
c) Integration in Geschäftsprozesse
Die Achtung der Menschenrechte und der Umweltschutz sind integrale Bestandteile unserer Geschäftsprozesse. Dies umfasst die Aufnahme von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Kriterien in unsere Einkaufs- und Vertragsprozesse, die Zusammenarbeit mit Lieferanten zur Verbesserung ihrer menschenrechtlichen und ökologischen Praktiken sowie die Integration von Menschenrechts- und Umweltschutzaspekten in unsere strategischen Entscheidungen.
Prävention und Abhilfe
a) Präventive Maßnahmen
Zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden implementieren wir eine Reihe präventiver Maßnahmen, die sich auf alle Stufen unserer Lieferkette erstrecken. Dazu gehören Schulungen und
Sensibilisierungsmaßnahmen für unsere Mitarbeitenden und Geschäftspartner, die Umsetzung der Verhaltensrichtlinie für Geschäftspartner:innen sowie die Durchführung von Audits und regelmäßigen
Überprüfungen.
b) Abhilfemaßnahmen
Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden kommen, ergreifen wir sofortige Maßnahmen zur Abhilfe. Dies beinhaltet die Zusammenarbeit mit den betroffenen Parteien, um die Situation zu beheben, sowie gegebenenfalls die Einführung von Korrekturmaßnahmen und Sanktionen gegen beteiligte Lieferanten oder Geschäftspartner:innen.
c) Beschwerdemechanismen
Wir stellen sicher, dass allen Mitarbeitenden, Geschäftspartnern und anderen betroffenen Personen ein wirksamer und leicht zugänglicher Beschwerdemechanismus zur Verfügung steht. Über diesen können potenzielle oder tatsächliche Menschenrechtsverletzungen oder umweltrelevante Probleme anonym gemeldet werden. Das webbasierte Hinweisgebersystem, bei BREMER bewusst an einen externen Dienstleister ausgegliedert, berücksichtigt die Komplexität der Lebenssachverhalte. Jegliche Zugangsschwelle ist niedrig angesetzt, um die Abgabe von Hinweisen so einfach wie möglich zu gestalten. Alle eingegangenen Beschwerden werden gründlich untersucht und entsprechende Maßnahmen zur Behebung ergriffen.
Transparenz und Berichterstattung
a) Offenlegung und Kommunikation
Wir verpflichten uns zu Transparenz in Bezug auf unsere menschenrechtlichen und umweltrelevanten Sorgfaltspflichten. Dies beinhaltet die regelmäßige Veröffentlichung von Berichten über unsere Maßnahmen, Fortschritte und Herausforderungen im Bereich der Menschenrechte und des Umweltschutzes.
Diese Berichte werden sowohl intern als auch extern kommuniziert und stehen allen interessierten Parteien zur Verfügung.
b) Stakeholder-Engagement
Wir suchen aktiv den Dialog mit unseren Stakeholdern, einschließlich Kunden, Lieferanten, Mitarbeitenden, Nichtregierungsorganisationen und der breiten Öffentlichkeit, um ihre Perspektiven in unsere menschenrechtlichen und umweltbezogenen Strategien und Maßnahmen einzubeziehen. Dieses Engagement hilft uns, kontinuierlich zu lernen und unsere Praktiken zu verbessern.
Schulung und Sensibilisierung
a) Mitarbeiterschulungen
Wir bieten regelmäßige Schulungen für unsere Mitarbeitenden an, um ihr Bewusstsein für menschenrechtliche und umweltrelevante Themen zu schärfen und ihre Fähigkeiten im Umgang mit diesen Themen zu stärken. Diese Schulungen sind auf die spezifischen Anforderungen der jeweiligen Abteilungen und Positionen zugeschnitten und umfassen auch die Einhaltung des LkSG.
b) Sensibilisierung unserer Geschäftspartner:innen
Wir arbeiten eng mit unseren Lieferanten und anderen Geschäftspartner:innen zusammen, um sicherzustellen, dass sie ebenfalls die Menschenrechte achten. Dazu gehört die Bereitstellung von Schulungsmaterialien, die Organisation von Workshops und die Förderung des Austauschs bewährter Praktiken.
Überwachung und Weiterentwicklung
a) Kontinuierliche Überwachung
Die Umsetzung unserer menschenrechtlichen und umweltrelevanten Sorgfaltspflichten wird kontinuierlich überwacht und bewertet. Bei BREMER besteht ein Arbeitskreis LkSG , der aus den Fachabteilungen Recht und Compliance, dem Einkauf, dem Nachhaltigkeitsmanagement und dem Controlling besteht. Der Arbeitskreis kann ferner auf externe Dienstleister zurückgreifen. Er koordiniert alle Maßnahmen im Zuge der Risikoüberwachung und -analyse. Er überwacht die Einhaltung der Regelungen zur Beachtung der Menschenrechte sowohl im eigenen Bereich als auch in der gesamten Lieferkette. Der Arbeitskreis prüft die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen und berichtet Vorstand und Geschäftsführungen in regelmäßigen Zeitabständen. Wir überprüfen regelmäßig unsere Risikomanagementprozesse, Präventions- und Abhilfemaßnahmen sowie die Wirksamkeit unseres Beschwerdemechanismus. Bei Bedarf nehmen wir
Anpassungen vor, um auf neue Herausforderungen und Entwicklungen reagieren zu können.
b) Verbesserungsprozesse
BREMER verpflichtet sich zu einer kontinuierlichen Verbesserung seiner menschenrechtlichen und umweltrelevanten Praktiken. Dies umfasst die regelmäßige Anpassung unserer Maßnahmenpläne, die Einführung neuer Technologien und Methoden zur Risikominderung sowie die kontinuierliche Weiterbildung unserer Mitarbeiter:innen und Geschäftspartner:innen.
Schlussbestimmungen
Geschäftsführungen und Bereichsleitungen sind verantwortlich für die Einhaltung und Umsetzung der im Code of Conduct niedergelegten Verpflichtungen zur Beachtung der Menschenrechte und umweltbezogenen Aspekte unternehmerischen Handelns. Sie haben jederzeit auf die in ihrem Verantwortungsbereich Tätigen auf die Beachtung und Einhaltung der Unternehmenswerte hinzuwirken. Diese Grundsatzerklärung wird durch den Vorstand von BREMER regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst, um den sich verändernden rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen gerecht zu werden. Sie tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft und ist für alle Mitarbeiter:innen und Geschäftspartner:innen verbindlich.
Paderborn, Oktober 2024